Schülerinnen und Schüler aus Tirol; Schulbetrieb ab 22. Februar 2021
SchülerInnen können ab Montag, 22. Februar 2021 wieder nach Tirol bzw. aus Tirol an ihre
Schulstandorte pendeln. Sie müssen beim Überschreiten der Grenzen die Vorgaben der
COVID-19-Virusvariantenverordnung – COVID-19-VvV erfüllen.
Personen, die sich im Gebiet nach § 1 aufhalten, dürfen die Grenzen des in § 1 umschriebenen
Epidemiegebietes nur überschreiten, wenn sie einen Nachweis über ein negatives Ergebnis
eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-
2, deren Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, mit sich führen. Diese
Personen sind verpflichtet, diesen Nachweis bei einer Kontrolle vorzuweisen.
Achtung: Die für den Schulbetrieb vorgesehenen Schnelltests sind dafür nicht vorgesehen!