Die individuelle Berufsausbildung (IBA) bietet folgende Möglichkeiten an:

Verlängerte Lehrzeit § 8b(1)         oder      Teilqualifizierung § 8b(2)

Es gibt aber auch viele Jugendliche, die mit dieser anspruchsvollen Lehrlingsausbildung überfordert wären, und deshalb schwer - oder keine Lehrstelle finden. Dafür ist die individuelle Berufsausbildung geschaffen worden (BAG § 8b1 + § 8b2).


    • Verlängerte Lehrzeit § 8b(1)

    (Beschulung nur nach aktuellem Lehrplan)

    Für Personen, bei denen angenommen werden kann, dass sie zwar vielleicht länger dafür brauchen, grundsätzlich aber in der Lage sind einen Lehrabschluss zu schaffen, eine Berufsausbildung in einem Lehrberuf mit einer um ein Jahr, in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahren verlängerten Lehrzeit.

    Diese verlängerte Lehrausbildung endet mit einer Lehrabschlussprüfung.

    • Verlängerte Lehrzeit § 8b(1) 4-jähriges Schulmodell

    Für jene Schüler*innen, die vielleicht bisher in ihrer Schullaufbahn nicht so erfolgreich waren, oder aufgrund persönlicher oder gesundheitlicher Gründe mehr Zeit sowie ein besonderes Umfeld für den Abschluss der Lehre benötigen, haben wir ein Modell entwickelt, bei dem die gesamten Inhalte der Tischlerlehre auf 4 Jahre aufgeteilt werden.

    Die Lehrabschlussprüfung ist auch in diesem Modell das Ziel.


    • Teilqualifizierung § 8b(2)

    (Beschulung nach a/g/i Lehrplan möglich – Einstufung erfolgt nach dem Erstgespräch aufgrund der Vorkenntnisse gemeinsam mit BAA)

    Für Personen, bei denen nicht angenommen werden kann, dass sie in der Lage sind einen vollen Lehrabschluss zu schaffen, die Lehrlinge erhalten Ausbildungsverträge, bei welchen Teilqualifizierungen durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes vereinbart werden.

    Die Dauer der Ausbildung kann – je nach Ausbildungsinhalten – ein bis drei Jahre betragen.

    Die Teilqualifizierung wird mit einer Prüfung über die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Qualifikationen abgeschlossen. TEILABSCHLUSSPRÜFUNG


     

    Individuelle Berufsausbildung an der BS Kremsmünster

    Schüler*innen in der IBA erhalten besondere Unterstützung.

    Von dieser Unterstützung können auch Schüler*innen mit "normalem" Lehrvertrag profitieren.

    • durch zusätzliche Lehrer*innen (Stützlehrer) in den Klassen (z. B. AWL, AMA, FP, aber auch in anderen Gegenständen bei Bedarf und wenn Stunden zur Verfügung stehen);
    • durch Förderunterricht in verschiedenen Gegenständen;
    • Schüler*innen mit g oder i Lehrplan haben reduzierte Lehrinhalte – erhalten weniger Lernstoff;
    • Schüler*innen mit g oder i Lehrplan haben reduzierte Lehrinhalte – erhalten zum Teil auch mehr Hilfsmittel (Formel, Berechnungsschemen etc. …)

     

    Beauftragte Lehrer an der Berufsschule Kremsmünster:

    Vl. M.A. Mikolasch Tanja BEd

    Vl. Dipl.-Päd. Ing. Mühlleitner Thomas BEd

    Vl. Ing. Windschbauer Sabine BEd

    iba@bs-kremsmuenster.ac.at